Banken erhalten im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von ihren Kunden oft Kenntnis von sensiblen Daten, deren Geheimhaltung im Sinne der Kunden liegt. Mitarbeiter der Bank sind durch das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis dazu verpflichtet, keine Informationen über ihre Kunden nach außen weiter zu geben. Das Bankgeheimnis gilt sowohl für Banken als auch für bankähnliche Institute. Diese gesetzliche Regelung wurde zum Schutz des Bankkunden geschaffen. Die Wahrung des Bankgeheimnisses gehört daher zu den Aufgaben einer Bank. Schon aufgrund des Erhalts der guten Geschäftsbeziehung zum Kunden wird die Bank die Daten des Kunden jedoch schon nicht preisgeben. Ein Zuwiderhandeln kann jedoch rechtliche Folgen haben.
Sensible Bankdaten der Bankkunden dürfen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden und auch dann nur durch gerichtlichen Beschluss. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Gefahr in Verzug ist und etwa Geldwäsche oder andere Finanzstraftaten vermutet werden. Insbesondere auf Bestreben des Finanzamtes kann das Bankgeheimnis umgangen, um die Banken zu ermächtigen, bestimmte Informationen weiter zu geben. Beispielsweise geschieht dies dann, wenn Steuerhinterziehung vermutet wird und ein Bankkunde verdächtigt wird, Gelder verschleiern zu wollen. Das Bankgeheimnis wird nicht in allen Ländern gleichartig durchgeführt. Einige Länder haben hier sehr viel strengere Regelungen als sie in Deutschland üblich sind.
Der Sinn des Bankgeheimnisses liegt vor allem darin, die Interessen des Kunden zu wahren. Denn, wenn Informationen über die Finanzen einer Person nach außen dringen würden, könnten diese auch missbraucht werden.
foto: 123rf stock foto